ALLGEMEINE BEDINGUNGEN

 

JAGDFORMEN

Die Pirsch und der Ansitz sind die zwei Jagdformen der Einzeljagd. Jeder Jagdgast wird während der Jagd von einem polnischen Pirschführer begleitet. Der Pirschführer erklärt mit Hilfe eines Dolmetschers die Art und Weise des Jagens.

Die Treibjagd fängt beim Sonnenaufgang an. Vorgesehen sind 7-10 Abschnitte am Tag. Von einem polnischen Jagdleiter bekommen die Jagdgäste ihre Stände zugewiesen. Der Jagdleiter gibt auch Anordnungen für den gefahrlosen Ablauf der Jagd. Gegen 13 Uhr ist eine Mittagspause geplant, die im Wald beim Lagerfeuer stattfindet. Nach der Jagd wird die Strecke gelegt, um dem erbeuteten Wild die zu Ehre erweisen.

 

PROTOKOLL

Am Ende des Aufenthaltes wird in Gegenwart der Jagdgäste, des Dolmetschers, des polnischen Veranstalters und eines Vertreters des Jagdbüros ein Protokoll angefertigt. Zwecke des Protokolls:

- Registrierung der Anzahl des erlegten Wildes

- Die Möglichkeit der Ausfuhr von Trophäen und Fleisch ohne Zollgebühren

- Grundlage der Abrechnung für die Jagdgäste, den polnischen Veranstalter und das

   Jagdbüro

Wenn der Jagdgast nach dem Jagdende seine Trophäen in Polen hinterlässt, muss diese Tatsache ins Protokoll eingetragen werden. Sonst wird es nicht möglich sein, die Trophäen zu einer späteren Zeit auszuführen.

Jedes Anschießen des Großwildes, das durch die Schweißspuren bewiesen werden kann, wird in das Protokoll eingetragen und zur Gesamtzahl des erlegten Wildes gezählt. Soll der Jagdgast das Wild während der Schonzeit oder trotz des Verbots des polnischen Pirschführers erlegen, ist eine Geldstrafe fällig. Die erworbenen Trophäen werden nach ungefähr 24 Stunden nach ihrer Präparation gemessen und gewogen. Wenn zur Abfahrt des Jagdgastes weniger als 24 Stunden bleiben und er in dieser Zeit Trophäen erwirbt, werden sie möglichst schnell präpariert, gemessen und gewogen. Nachdem das Gewicht der Trophäen ins Protokoll eingetragen worden ist, kann sie von dem Jagdgast nicht in Frage gestellt werden. Wenn der Jagdgast den ganzen Kopf des Wildschweins mitnehmen will, wird angenommen, dass die Gesamtlänge der Trophäe die dreifache Länge der aus dem Kiefer ragenden Hauer beträgt.

 

BUCHUNG

Einen Monat vor der Ankunft ist der Jagdgast verpflichtet, 30% der Unterkunftskosten anzuzahlen. Der Rest der Kosten wird am letzten Jagdtag beglichen (in bar in Euro, Kreditkarten und Schecks werden nicht angenommen). Soll die Anzahlung nicht rechtzeitig überwiesen werden, wird das Jagdbüro die bestellten Leistungen stornieren.

 

TERMINÄNDERUNG UND STORNIERUNG

Die Bitte des Jagdgastes, das Aufenthaltsdatum zu ändern oder den Aufenthalt zu verkürzen, kann nur bis 15 Tage vor dem geplanten Anreisetag berücksichtigt werden.

In den folgenden Fällen ist der Jagdgast verpflichtet, die bestellten aber nicht wahrgenommenen Leistungen zu bezahlen wobei das schon bezahlte Geld für die bestellten aber nicht wahrgenommenen Leistungen  nicht erstattet wird:

- Bei der späteren Ankunft des Jagdgastes, die nicht vom Veranstalter verursacht

  wird (Flugverspätung, Autopanne)

- Bei einer Verkürzung des Aufenthalts von dem Jagdgast

Eine Vollstornierung soll bis 30 Tage vor der geplanten Anreise durchgeführt werden. Sonst ist der Kunde verpflichtet, folgende Kosten zu tragen:

- Jagdgast: 300 Euro

- Begleitungsperson: 150 Euro

 

EINFUHR VON WAFFEN – FORMALITÄTEN

Um nach Polen Waffen einführen zu dürfen, brauchen Sie folgende Unterlagen:

- Ihren Pass oder Personalausweis

- den europäischen Waffenpass

- die Buchungsbestätigung (den sog. Voucher)

 

VERSICHERUNG

Die Jagdgäste sind während des ganzen Aufenthalts in Polen haftpflichtversichert. Die polnische Versicherung deckt die Kosten bei einem Jagdunfall bei Dritten und ihrem Eigentum. Der Jagdgast ist während der Jagd gegen Schäden bei Dritten versichert, wenn die Schuld des Unfallverursachers bewiesen wird.

Folgende Schäden sind nicht versichert:

Schäden, die ohne Schuld des Unfallverursachers verursacht wurden, die als Unglücksfälle gelten; Schäden, die unter Einfluss von Alkohol, Drogen oder anderen Rauschmitteln verursacht wurden; Schäden, die von Psychischkranken verursacht wurden, Zerstörung von Geld, Unterlagen, Schmück usw.

Der maximale Schadenersatz beträgt 10.000z³ (ungefähr 2500 Euro).

 

JAGDORDNUNG

Jeder Jagdgast, der nach Polen auf die Jagd kommt, ist verpflichtet, das polnische Jagdgesetz zu respektieren. Am ersten Aufenthaltstag wird er in die polnische Jagdordnung eingeführt. Soll der Jagdgast deren Regeln nicht einhalten, insbesondere die Sicherheitsregeln, ist der polnische Veranstalter berechtigt, ihn aus der Jagd auszuschließen. Der Jagdgast kann auch aus der Jagd von dem polnischen Veranstalter ausgeschlossen werden, ohne dass ihm das bezahlte Geld zurückerstattet wird, wenn er Alkohol missbraucht.

 

HUNDE

Der Jagdgast darf seinen Hund nach Polen mitbringen. Um den Hund nach Polen einführen zu dürfen, ist ein aktueller Impfausweis nötig. Der Besitzer des Hundes soll noch vor der Anreise die Aufenthaltsbedingungen des Hundes und den Tagessatz mit dem Veranstalter vereinbaren. Für die Verpflegung des Hundes sorgt der Besitzer.

 

TRANSFER VOM/ZUM FLUGHAFEN

Ankunft:

- in Warschau, wenn sich das Jagdrevier in Ost- oder Zentralpolen befindet

- in Berlin, wenn sich das Jagdrevier in Westpolen befindet.

Der Jagdgast hat die Möglichkeit, einen Wagen am Flughafen zu mieten oder das Jagdbüro kann für ihn einen Wagen mit Fahrer bestellen.